Der Bär M75 hat auch den Winter
2023/24 in Südtirol, genauer in den Sarntaler Alpen, verbracht
und ist seit einigen Wochen wieder unterwegs. Die jüngsten
Nachweise von Spuren wurden vom zuständigen Jagdaufseher am 5.
April aus dem Gemeindegebiet von Barbian gemeldet. Das Amt für
Wildtiermanagement hat erst kürzlich einen Bericht über die
Situation des Braunbären in Südtirol veröffentlicht.
Insbesondere wurden darin die Wanderrouten des Bären M75 anhand
der genetischen Nachweise rekonstruiert. Das vierjährige
Männchen M75 ist verhaltensunauffällig und wurde selten
gesichtet. Hauptsächlich seine Spuren, Losung und Übergriffe auf
Bienenständen und Nutztiere konnten seine Anwesenheit
bestätigen.
Auch wenn Bär M75 bislang noch nie auffällig war, weist das
Amt für Wildtiermanagement auf die allgemeinen Verhaltensregeln
im Bärengebiet hin. Begegnet man einem Bären auf kurze Distanz,
so ist es angebracht, durch lautes Sprechen auf sich aufmerksam
zu machen und sich zu entfernen. Begegnet man einem Bärenjungen,
so ist es angebracht, sich mit Vorsicht zu entfernen. Die
Bärenmutter hält sich nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in
unmittelbarer Nähe auf. Sollte sich ein Bär nähern
beziehungsweise angreifen, sollte sich der Mensch, wie
Erfahrungen aus Nordamerika und aus Osteuropa zeigen, wie folgt
verhalten: Einen Gegenstand vor sich werfen, zum Beispiel den
Pilzkorb oder den Rucksack. Sollte das nicht den erwünschten
Erfolg bringen - nämlich die Neugier bzw. den Hunger des Tiers
wecken - sollte man sich auf den Boden werfen, Kauerstellung
einnehmen und die Hände über den Kopf legen.
Informationen über amtlich bestätigte Nachweise
Das Amt für Wildtiermanagement informiert kontinuierlich über
aktuelle Nachweise auf der amtlichen Webseite (Nachweise von
Wolf und Bär | Fauna, Jagd und Fischerei | Autonome Provinz
Bozen - Südtirol). Auf lokaler Ebene werden auch die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden
laufend über einen eigenen Kanal über Nachweise von Großraubwild
informiert.
Das Amt ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, alle etwaigen
Nachweise von Bär und Wolf sofort zu melden. Das Südtiroler
Jagdgesetz sieht vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber von
Jagderlaubnisscheinen und Jagdaufseher jede Sichtung und jedes
Auffinden von Pirschzeichen von Bären und Wölfen innerhalb 24
Stunden dem für die Jagd zuständigen Landesamt melden müssen.
Nur so können Bevölkerung sowie Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister über das Auftreten von den großen Beutegreifern
zeitnah informiert werden.
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