Mehr Wohnraum für Ansässige schaffen
und sichern, Bürger und gemeinnützige Bauträger durch gezielte
Fördermaßnahmen unterstützen und die Wohnbauförderung durch eine
neue Berechnungsmethode und ein schlankes Regelwerk vereinfachen
und beschleunigen: So lassen sich die drei Schwerpunkte der
Wohnreform 2025 zusammenfassen. Heute haben Landeshauptmann Arno
Kompatscher und die beteiligten Landesrätinnen und -räte das
Maßnahmenpaket vorgestellt, das bereits nächste Woche in den
Landtag soll.
"Es ist uns in kurzer Zeit gelungen, praktikable Kompromisse
zwischen den sozial- und marktorientierten Verbänden sowie
Interessensvertretungen im Bereich Wohnen zu erzielen, an allen
relevanten Stellschrauben anzusetzen und ein umfassendes
Maßnahmenpaket auf den Weg zu bringen", so Wohnlandesrätin Ulli
Mair.
Eine Neuheit für den Südtiroler Mietmarkt wird die Förderung
gemeinnütziger Wohnbauträger sein, die nun, neben dem Sanieren
von Bestand, auch die Möglichkeit haben werden, Neubauten zu
errichten. Vorgesehen ist auch eine Verlängerung der
Sozialbindung von 10 auf 20 Jahre. "Das ist sinnvoll, denn wo
öffentliches Geld investiert wird, muss auch so lange wie
möglich garantiert sein, dass Wohnungen ihrem Zweck entsprechend
verwendet werden und Spekulation verhindert wird", erklärte
Mair. In dieser Optik zu sehen sind auch die intensiveren
Kontrollen und die höheren Strafen, - insbesondere in Hinblick
auf die touristische Vermietung. Vorgesehen sind Strafen von
10.000 bis 30.000 Euro, je nach Art der Zweckentfremdung.
Der Wohnraumsicherung dient auch die "Konventionierung"
("Wohnen für Ansässige") die auf die gesamte neue Wohnkubatur
sowie neue Wohnflächen ausgedehnt wird. Im Bereich der
Mitarbeiterwohnungen setzt Landesrat Peter Brunner an.
Mitarbeiterunterkünfte können in aufgelassenen
Beherbergungsbetrieben ohne Änderung der Zweckbestimmung
vorgesehen werden. Auch im Bereich Landwirtschaft und Tourismus
sollen klare Regeln die Wohnraumsicherung für Ansässige
ermöglichen. "Die Kurzzeitvermietung ist stark gewachsen. Wir
müssen danach trachten, dass wieder mehr Wohnungen langfristig
an Ansässige vermietet werden. Deshalb wird die
Kurzzeitvermietung durch klare Regeln erschwert", betonte
Landesrat Luis Walcher. In Gemeinden mit Wohnungsnot wird es
künftig nicht mehr möglich sein, Streuhotels zu errichten oder
zu erweitern. Was hingegen geschlossene Höfe anbelangt, stellt
Walcher fest: "Beim Erwerb eines geschlossenen Hofes muss die
Bewirtschaftung des Hofes im Vordergrund stehen.
"Auch in Südtirol sind die Preise für die Wohnbevölkerung
teilweise nicht mehr tragbar, insbesondere in den Städten und in
den touristischen Hochburgen", stellte Landeshauptmann Arno
Kompatscher. Es soll begünstigte Darlehen und ein überarbeitetes
Bausparen geben.
Ein Fonds übernimmt Mietausfälle oder Ausgleichszahlungen
für Schäden am Eigentum. "Die Wohnbauförderung für Bau, Kauf und
Wiedergewinnung bleibt als wesentliche Fördersäule erhalten.
Durch eine neue Berechnungsmethode sowie ein verschlanktes
Regelwerk werden Beantragung und Bearbeitung der
Wohnbauförderung spürbar vereinfacht und beschleunigt", erklärte
die Wohnlandesrätin.
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